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1 Bauvorlagen
Unterlagen, die zu einem Bauantrag gehören. Die Bauvorlagenverordnungen der Bundesländer enthalten Verordnungen über Art und Umfang der Bauvorlagen und der darin enthaltenen Darstellungen; i. d. R. sind einem Bauantrag auf Vordruck folgende Unterlagen beizufügen: 1. der Lageplan, 2. die Bauzeichnungen, 3. die Baubeschreibung, 4. der Standsicherheitsnachweis und die anderen technischen Nachweise, 5. die Darstellung der Grundstücksentwässerung. Auch für genehmigungsfreie Bauvorhaben nach NBauO § 69 a (kleine Wohngebäude) müssen komplette Bauvorlagen erstellt werden. Sie werden nicht geprüft, sondern lediglich archiviert. Für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit haftet der Entwurfsverfasser.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Bauvorlagen
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Baugenehmigung — Historische Baugenehmigung einer Garage von 1932 Eine Baugenehmigung bzw. Baubewilligung ist ein zentrales Element des Baurechts. Im Baugenehmigungsverfahren wird die Einhaltung bestimmter, jedoch nicht aller öffentlich rechtlicher Vorschriften… … Deutsch Wikipedia
Bausperre — Bausperre, Veränderungssperre, die zur Sicherung der Bauplanung ausgesprochene behördliche Verfügung (zuständig sind die Gemeinden), in einem bestimmten Bereich (Planbereich) keine oder nur bestimmte bauliche Veränderungen vorzunehmen… … Universal-Lexikon